Archiv der Kategorie: Objektsicherheit nach ÖNORM B1300

Nach gängiger Rechtsprechung zählt die regelmäßige Kontrolle eines Hauses auf Schäden und Gefahrenquellen zu den Pflichten eines Hauseigentümers oder seines Verwalters. Darüber hinaus sind auch Sicherheitsbeauftragte und Aufgabenträger zu bestimmen.
Vier Fachbereiche der Objektsicherheit nach der Checkliste zur Prüfung der Objektsicherheit ÖNORM B 1300:
a.) Technische Objektsicherheit
b.) Gefahrenvermeidung und Brandschutz
c.) Gesundheit-und Umweltschutz
d.) Einbruchschutz- und Schutz vor Außengefahren.

Seite nicht gefunden

In diesem Archiv wurden keine Ergebnisse gefunden, vielleicht hilft die Suchfunktion weiter.